Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der SAKS Hospitality GmbH („Hotel“) mit dem Gast des Hotels („Gast“), sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen in gesonderten Verträgen getroffen werden.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Gesellschaft ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

II. Vertragsabschluss

 

1. Vertragspartner ist das Hotel und der Gast. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Gastes und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast ge¬buchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer-überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die laut Aushang geltenden Preise des Hotels bzw. die vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die kommunalrechtlich von dem Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht oder reduziert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis bzw. die gültige Umsatzsteuer, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend nach Veränderung nach oben oder unten abändern.

4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Die Preisänderung bezieht sich dann auf den Teil der Leistungen, die vom Hotel auf Wunsch des Gastes geändert werden sollen.

5. Bei einer Buchung aufgrund der Online Rate ist der vereinbarte Preis sofort fällig.
Für Buchungen aufgrund der Standard Rate oder für Veranstaltungen gilt folgendes:
Die Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Stornierung des Gastes

1. Stornierung Einzelreservierung Standard Rate:

1.1 Einzelreservierungen gelten entweder für 1 Zimmer, das bis zu 2 Nächte gebucht wird (bis zu 2 Roomnights) oder 2 Zimmer, die auf einen Namen und jeweils 1 Nacht gebucht werden (2 Roomnights).

1.2 Bei einer Buchung aufgrund der Standard Rate kann der Gast bis zu 2 Tage vor Ankunft bis 18:00 Uhr stornieren oder umbuchen. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den Gast.

1.3 Ab 48 Stunden vor Ankunft (nach 18 Uhr) entstehen im Fall der Stornierung für den Gast Kosten in Höhe von 90 % der vereinbarten Rate.

1.4 Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

2. Stornierung Gruppenreservierung

2.1 Bei Stornierung von Gruppenreservierungen bis 6 Wochen vor der Ankunft entstehen keine Stornokosten.

2.2 Bei Stornierung ab 6 bis 2 Wochen vor der Ankunft, entstehen Stornokosten in Höhe von 50% der vereinbarten Leistung für den Gast.

2.3 Bei Stornierung ab 2 Wochen vor der geplanten Ankunft entstehen Stornokosten in Höhe von 80% der vereinbarten Leistung für den Gast.

2.4 Gruppenreservierungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

2.5 Gruppenreservierungen gelten ab 3 Roomnights.

3. Stornierung von Messeraten

3.1 Bei einer Buchung einer vom Hotel ausdrücklich als solcher ausgewiesenen Messerate in einem Messezeitraum kann der Gast abweichend von Ziff. IV. 1 nur bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag kostenlos stornieren oder umbuchen. In diesem Fall entstehen ihm keine Kosten.

3.2 Bei Stornierung einer Messerate innerhalb von 2 Wochen vor Anreise bis zum Anreisetag entstehen dem Gast Kosten i.H. 90 % der vereinbarten Rate. Sollte das Zimmer während dieses Zeitraumes vom Hotel vermietet werden können, entstehen dem Gast Kosten i.H. 50% der ursprünglich vereinbarten Rate.

3.3 Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

4. Stornierung Online Rate

Bei einer Reservierung aufgrund der Online-Rate ist weder eine Stornierung noch eine Umbuchung möglich und dem Hotel steht grundsätzlich die volle Vergütung (Online Rate) zu.

5. Buchung / Stornierung von Veranstaltungen:

5.1 Veranstaltungen können nach Unterzeichnung des Vertrages nicht mehr kostenfrei storniert werden.

5.2 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist von dem Gast eine Mindestteilnehmerzahl verbindlich anzugeben.

5.3 Spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kann der Gast eine Erhöhung der Teilnehmerzahl vornehmen, maximal jedoch 20 % mehr als die Mindestteilnehmerzahl.

5.4 Die mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl wird verbindlich Vertragsbestandteil.

5.5 Für den Zeitraum ab Unterzeichnung des Vertrages für die Veranstaltung bis 6 Wochen vor der Veranstaltung entstehen im Falle der Stornierung durch den Gast 30 % Stornierungskosten aus dem vertraglich vereinbarten Gesamtpreis für die Veranstaltung.
Bei einer Stornierung der Veranstaltung innerhalb des Zeitraumes von 6 Wochen bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin entstehen für den Gast Stornierungskosten in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises für die Mindestteilnehmerzahl und etwaiger Erhöhungen.
Bei einer Stornierung ab 13 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungszeitpunkt verbleibt es bei dem vereinbarten Gesamtpreis für die Mindestteilnehmerzahl und etwaiger Erhöhungen.
Sind im Rahmen der Veranstaltung Essen a la carte und Getränke nach Verbrauch vereinbart, so wird im Fall der Stornierung ein Durch¬schnittspreis pro Teilnehmer pro Tag zugrunde gelegt.

5.6 Für Zimmerkontingente, die in Zusammenhang mit Veranstaltungen gebucht werden, gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie für Veranstaltungen.

5.7 Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass die in den vorstehenden Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Stornierungspauschalen nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

5.8. Stornierungen müssen zwingend schriftlich oder in Textform erfolgen.

V. Rücktritt des Hotels:

1. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Nachfrist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, und zwar insbesondere dann, wenn

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäfts¬betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;

– ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

– das Hotel Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– der Gast das vertraglich vereinbarte Rauchverbot missachtet

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes beantragt und/oder eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4. In allen Fällen des wirksamen Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gleich welcher Art.

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel bemüht, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu kümmern.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den jeweils gültigen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des jeweils gültigen Logispreises. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, unter Anrechnung der vorstehend genannten Pauschalen vorbehalten. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

 

VII. Haftung des Hotels, Verjährung, Verwahrung

 

1. Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Hotel weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet es allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.

4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. 125.000 Euro für Personenschaden und auf max. 5.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und Ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unab¬hängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffen¬heit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keinerlei Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abge¬stellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Danach werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

9. Für die Nutzung sowie die eventuell daraus entstehenden Schäden von den im Hotel vorhandenen Netzwerken (wie z.B. W-LAN), mittels eines Endgeräts des Gastes, auch gegen Entgelt, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die Datenübertragung zwischen den Netz-werken und Endgerät des Gastes erfolgt unverschlüsselt. Daher können die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gast ist für alle Inhalte, welcher er über das Netzwerk abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber dem Hotel und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch das Hotel.

10. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

11. Das Hotel behält sich vor, auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt werden, einen entsprechenden, angemessenen Zuschlag zu erheben. Die Vermittlung von Fremdleistungen erfolgt somit gegen Entgelt. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter, gleich welcher Art, besteht jedoch nicht.

12. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die gesetzlichen Ausnahmen von dieser Beschränkung in § 702 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, muss er das Hotel drauf ausdrücklich hinweisen. Das Hotel ist nicht verpflichtet, Wertgegenstände die die vorstehenden Werte übersteigen für den Gast zu verwahren (§ 702 Abs. 3 BGB), vielmehr bedarf es dann einer gesonderten schriftlichen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die vorstehenden Regelungen der VII. 1. bis 5.

13. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

 

VIII. Haftung des Gastes

1. Für Verlust im Hotelzimmer des Gastes und Beschädigungen des Hotelzimmers des Gastes, die während der Beherbergungsdauer eintreten, ist der Gast verantwortlich, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden. Die gesetzlichen Haftungstatbestände aus §§ 701 ff. BGB bleiben davon unberührt.

2. Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

 

IX. Mitführen von Hunden

1. Das Mitführen von Hunden in den Hotelzimmern ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung erlaubt. Für diesen Fall wird zusätzlich eine Pauschale mit dem Zimmerpreis berechnet.

2. Während der Anwesenheit von Hotelmitarbeitern im Zimmer ist dem Hund der Aufenthalt nur gestattet, wenn der Gast ebenso anwesend ist.

3. Fühlen sich andere Hotelgäste durch die Lautstärke des Hundes gestört und brechen den Aufenthalt aufgrund dessen ab, haftet der Gast für die entgangene Einnahmen. Ferner muss der Hund auf Verlangen des Hotelmanagements außerhalb des Hotels untergebracht werden, sollte dieser Störungen verursachen, die zu Beschwerden Dritter führen.

4. Beschädigt der Hund Einrichtungen des Hotels, so haftet der Gast für dadurch entstehende Reparatur- sowie Reinigungskosten, die über die generelle Pauschale hinausgehen.

5. Das Hotel behält sich im Falle der unerlaubten Tierhaltung auf den Zimmern, im Spa–Bereich und im Frühstücksbereich vor, den Gast sofort nach Kenntnisnahme kostenpflichtig auszuchecken. Für diesen Fall werden 90% der vereinbarten Rate berechnet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass die vorstehende Rate nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6. In der Lobby sind Hunde und andere Tiere erlaubt, wenn sie angeleint und brav sind. Tieren ist es in der Lobby strikt untersagt auf die Polstermöbel zu springen. Für den Fall einer Verschmutzung von Polstermöbeln oder Teppichen in der Lobby, in den Hotelzimmern und auf den Fluren, behält sich das Hotel vor, dem Gast die Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Das mitgeführte Tier muss während des Aufenthaltes im Hotel immer unter qualifizierter Aufsicht sein.

7. Tiere sind im Frühstücksbereich, im Spa-Bereich und im Fitnessraum nicht gestattet.

8. Dem Gast obliegt der Nachweis, dass etwaige Schäden nicht von dem Hund verursacht wurden. Ferner obliegt dem Gast der Nachweis, dass entfallene Einnahmen aufgrund einer verfrühten Abreise anderer Gäste, die sich von dem Lärm des Hundes gestört fühlten, nicht vom Hund verursacht wurden.

 

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Auf das besondere Schriftformerfordernis wird hiermit hingewiesen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. In allen Hotelzimmern herrscht absolutes Rauchverbot. Verstößt der Gast gegen dieses Verbot, werden ihm pauschal 500,00 EUR für die Renovierung des Zimmers in Rechnung gestellt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden geringer als die geltend gemachte Pauschale ist.

3. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels an Dritten übertragen werden.

4. Der Gebrauch des Namens des Hotels in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Kaiserslautern. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet: CONTACT@SAKSHOTELS.COM.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Frankfurt/Main, 01.01.2019

 

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Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der SAKS Hospitality GmbH („Hotel“) mit dem Gast des Hotels („Gast“), sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen in gesonderten Verträgen getroffen werden.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Gesellschaft ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

II. Vertragsabschluss

 

1. Vertragspartner ist das Hotel und der Gast. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Gastes und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast ge¬buchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer-überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die laut Aushang geltenden Preise des Hotels bzw. die vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die kommunalrechtlich von dem Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht oder reduziert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis bzw. die gültige Umsatzsteuer, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend nach Veränderung nach oben oder unten abändern.

4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Die Preisänderung bezieht sich dann auf den Teil der Leistungen, die vom Hotel auf Wunsch des Gastes geändert werden sollen.

5. Bei einer Buchung aufgrund der Online Rate ist der vereinbarte Preis sofort fällig.
Für Buchungen aufgrund der Standard Rate oder für Veranstaltungen gilt folgendes:
Die Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Stornierung des Gastes

1. Stornierung Einzelreservierung Standard Rate:

1.1 Einzelreservierungen gelten entweder für 1 Zimmer, das bis zu 2 Nächte gebucht wird (bis zu 2 Roomnights) oder 2 Zimmer, die auf einen Namen und jeweils 1 Nacht gebucht werden (2 Roomnights).

1.2 Bei einer Buchung aufgrund der Standard Rate kann der Gast bis zu 2 Tage vor Ankunft bis 18:00 Uhr stornieren oder umbuchen. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den Gast.

1.3 Ab 48 Stunden vor Ankunft (nach 18 Uhr) entstehen im Fall der Stornierung für den Gast Kosten in Höhe von 90 % der vereinbarten Rate.

1.4 Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

2. Stornierung Gruppenreservierung

2.1 Bei Stornierung von Gruppenreservierungen bis 6 Wochen vor der Ankunft entstehen keine Stornokosten.

2.2 Bei Stornierung ab 6 bis 2 Wochen vor der Ankunft, entstehen Stornokosten in Höhe von 50% der vereinbarten Leistung für den Gast.

2.3 Bei Stornierung ab 2 Wochen vor der geplanten Ankunft entstehen Stornokosten in Höhe von 80% der vereinbarten Leistung für den Gast.

2.4 Gruppenreservierungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

2.5 Gruppenreservierungen gelten ab 3 Roomnights.

3. Stornierung von Messeraten

3.1 Bei einer Buchung einer vom Hotel ausdrücklich als solcher ausgewiesenen Messerate in einem Messezeitraum kann der Gast abweichend von Ziff. IV. 1 nur bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag kostenlos stornieren oder umbuchen. In diesem Fall entstehen ihm keine Kosten.

3.2 Bei Stornierung einer Messerate innerhalb von 2 Wochen vor Anreise bis zum Anreisetag entstehen dem Gast Kosten i.H. 90 % der vereinbarten Rate. Sollte das Zimmer während dieses Zeitraumes vom Hotel vermietet werden können, entstehen dem Gast Kosten i.H. 50% der ursprünglich vereinbarten Rate.

3.3 Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 100% der vereinbarten Leistung berechnet. Es ist unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

4. Stornierung Online Rate

Bei einer Reservierung aufgrund der Online-Rate ist weder eine Stornierung noch eine Umbuchung möglich und dem Hotel steht grundsätzlich die volle Vergütung (Online Rate) zu.

5. Buchung / Stornierung von Veranstaltungen:

5.1 Veranstaltungen können nach Unterzeichnung des Vertrages nicht mehr kostenfrei storniert werden.

5.2 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist von dem Gast eine Mindestteilnehmerzahl verbindlich anzugeben.

5.3 Spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kann der Gast eine Erhöhung der Teilnehmerzahl vornehmen, maximal jedoch 20 % mehr als die Mindestteilnehmerzahl.

5.4 Die mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl wird verbindlich Vertragsbestandteil.

5.5 Für den Zeitraum ab Unterzeichnung des Vertrages für die Veranstaltung bis 6 Wochen vor der Veranstaltung entstehen im Falle der Stornierung durch den Gast 30 % Stornierungskosten aus dem vertraglich vereinbarten Gesamtpreis für die Veranstaltung.
Bei einer Stornierung der Veranstaltung innerhalb des Zeitraumes von 6 Wochen bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin entstehen für den Gast Stornierungskosten in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises für die Mindestteilnehmerzahl und etwaiger Erhöhungen.
Bei einer Stornierung ab 13 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungszeitpunkt verbleibt es bei dem vereinbarten Gesamtpreis für die Mindestteilnehmerzahl und etwaiger Erhöhungen.
Sind im Rahmen der Veranstaltung Essen a la carte und Getränke nach Verbrauch vereinbart, so wird im Fall der Stornierung ein Durch¬schnittspreis pro Teilnehmer pro Tag zugrunde gelegt.

5.6 Für Zimmerkontingente, die in Zusammenhang mit Veranstaltungen gebucht werden, gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie für Veranstaltungen.

5.7 Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass die in den vorstehenden Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Stornierungspauschalen nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

5.8. Stornierungen müssen zwingend schriftlich oder in Textform erfolgen.

V. Rücktritt des Hotels:

1. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Nachfrist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, und zwar insbesondere dann, wenn

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäfts¬betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;

– ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

– das Hotel Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

– der Gast das vertraglich vereinbarte Rauchverbot missachtet

– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes beantragt und/oder eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4. In allen Fällen des wirksamen Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gleich welcher Art.

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel bemüht, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu kümmern.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den jeweils gültigen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des jeweils gültigen Logispreises. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, unter Anrechnung der vorstehend genannten Pauschalen vorbehalten. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

 

VII. Haftung des Hotels, Verjährung, Verwahrung

 

1. Sollten Störungen oder Mängel bei den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Soweit dem Hotel weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet es allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.

4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. 125.000 Euro für Personenschaden und auf max. 5.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und Ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unab¬hängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffen¬heit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keinerlei Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abge¬stellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Danach werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

9. Für die Nutzung sowie die eventuell daraus entstehenden Schäden von den im Hotel vorhandenen Netzwerken (wie z.B. W-LAN), mittels eines Endgeräts des Gastes, auch gegen Entgelt, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die Datenübertragung zwischen den Netz-werken und Endgerät des Gastes erfolgt unverschlüsselt. Daher können die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gast ist für alle Inhalte, welcher er über das Netzwerk abruft, einstellt oder die in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber dem Hotel und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch das Hotel.

10. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

11. Das Hotel behält sich vor, auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt werden, einen entsprechenden, angemessenen Zuschlag zu erheben. Die Vermittlung von Fremdleistungen erfolgt somit gegen Entgelt. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter, gleich welcher Art, besteht jedoch nicht.

12. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die gesetzlichen Ausnahmen von dieser Beschränkung in § 702 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, muss er das Hotel drauf ausdrücklich hinweisen. Das Hotel ist nicht verpflichtet, Wertgegenstände die die vorstehenden Werte übersteigen für den Gast zu verwahren (§ 702 Abs. 3 BGB), vielmehr bedarf es dann einer gesonderten schriftlichen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die vorstehenden Regelungen der VII. 1. bis 5.

13. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

 

VIII. Haftung des Gastes

1. Für Verlust im Hotelzimmer des Gastes und Beschädigungen des Hotelzimmers des Gastes, die während der Beherbergungsdauer eintreten, ist der Gast verantwortlich, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht worden. Die gesetzlichen Haftungstatbestände aus §§ 701 ff. BGB bleiben davon unberührt.

2. Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes. Er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

 

IX. Mitführen von Hunden

1. Das Mitführen von Hunden in den Hotelzimmern ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung erlaubt. Für diesen Fall wird zusätzlich eine Pauschale mit dem Zimmerpreis berechnet.

2. Während der Anwesenheit von Hotelmitarbeitern im Zimmer ist dem Hund der Aufenthalt nur gestattet, wenn der Gast ebenso anwesend ist.

3. Fühlen sich andere Hotelgäste durch die Lautstärke des Hundes gestört und brechen den Aufenthalt aufgrund dessen ab, haftet der Gast für die entgangene Einnahmen. Ferner muss der Hund auf Verlangen des Hotelmanagements außerhalb des Hotels untergebracht werden, sollte dieser Störungen verursachen, die zu Beschwerden Dritter führen.

4. Beschädigt der Hund Einrichtungen des Hotels, so haftet der Gast für dadurch entstehende Reparatur- sowie Reinigungskosten, die über die generelle Pauschale hinausgehen.

5. Das Hotel behält sich im Falle der unerlaubten Tierhaltung auf den Zimmern, im Spa–Bereich und im Frühstücksbereich vor, den Gast sofort nach Kenntnisnahme kostenpflichtig auszuchecken. Für diesen Fall werden 90% der vereinbarten Rate berechnet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass die vorstehende Rate nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6. In der Lobby sind Hunde und andere Tiere erlaubt, wenn sie angeleint und brav sind. Tieren ist es in der Lobby strikt untersagt auf die Polstermöbel zu springen. Für den Fall einer Verschmutzung von Polstermöbeln oder Teppichen in der Lobby, in den Hotelzimmern und auf den Fluren, behält sich das Hotel vor, dem Gast die Reinigungskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Das mitgeführte Tier muss während des Aufenthaltes im Hotel immer unter qualifizierter Aufsicht sein.

7. Tiere sind im Frühstücksbereich, im Spa-Bereich und im Fitnessraum nicht gestattet.

8. Dem Gast obliegt der Nachweis, dass etwaige Schäden nicht von dem Hund verursacht wurden. Ferner obliegt dem Gast der Nachweis, dass entfallene Einnahmen aufgrund einer verfrühten Abreise anderer Gäste, die sich von dem Lärm des Hundes gestört fühlten, nicht vom Hund verursacht wurden.

 

X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Auf das besondere Schriftformerfordernis wird hiermit hingewiesen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. In allen Hotelzimmern herrscht absolutes Rauchverbot. Verstößt der Gast gegen dieses Verbot, werden ihm pauschal 500,00 EUR für die Renovierung des Zimmers in Rechnung gestellt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden geringer als die geltend gemachte Pauschale ist.

3. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels an Dritten übertragen werden.

4. Der Gebrauch des Namens des Hotels in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Kaiserslautern. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet: CONTACT@SAKSHOTELS.COM.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

Frankfurt/Main, 01.01.2019

 

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